Anhängerversicherung
Wenn Sie einen PKW oder einen LKW führen, benötigen Sie vielleicht einen Anhänger, um schwere oder große Lasten zu transportieren. Ein Anhänger ist seit 2002 nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug mitversichert. Zur Zulassung muss der Haftpflichtschutz durch eine Anhängerversicherung nachgewiesen werden. Auf Wunsch kann für den Anhänger darüber hinaus eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Auch wenn die Versicherungssumme recht günstig ist, lohnt sich hier der Vergleich.
Achten Sie darauf, dass oftmals das ziehende Fahrzeug beim selben Unternehmen versichert sein muss, wie der Anhänger. Auch hier müssen bei einem Wechsel die Kündigungsfristen beachtet werden. Diese sind meist am 1. Januar.