Kfz-Versicherung
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Bitte achten Sie auf folgende Hinweise:
- Kfz-Versicherungen können normalerweise einmal jährlich zum Abschluss des Versicherungsjahres gekündigt werden. Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Bitte planen Sie einen Monat Kündigungsfrist ein. Ausnahmen sind Verträge mit unterjährigen Fristen.
- Verlieren Sie neben dem Preis nicht die Leistungen einer Versicherung aus dem Auge.
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie deckt Ansprüche Dritter ab und greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme sollte deutlich über der gesetzlich geforderten Summe in Höhe von 7,5 Mio Euro liegen.
- Im Gegensatz zur Haftpflicht ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung und ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte achten Sie darauf, dass die Kaskoversicherung auch bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, greift. Auf eine Vollkasko sollte nur bei einem geringen Restwert des Fahrzeuges verzichtet werden.