Bauherrenhaftpflicht

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Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.

Bauherrenhaftpflicht

Damit der Traum vom eigenem Heim nicht zum Albtraum wird.
Um im Schadensfall die Kosten nicht in Eigenleistung tragen zu müssen, sollte für Bauvorhaben, die nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, eine eigene Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach der Bausumme. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauphase bis zur Abnahme des Gebäudes. Als Bauherr müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Baustelle keinerlei Gefahren für andere Personen, wie zum Beispiel Passanten oder Bauhelfer darstellt. Eine Bauherrenversicherung sichert Sie daher gegen alle Eventualitäten ab, die Ihnen als Bauherr begegnen können.
Bitte beachten Sie: Ausführende Firmen, die Sie für Ihren Bau beauftragen, sind im Schadenfall nur bedingt haftbar zu machen. In aller Regel ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist.

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